1. Allgemeines
Verträge werden zwischen dem Auftraggeber und der Metropol Fassadenreinigung UG (haftungsgeschränkt) (im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) geschlossen. Verträge kommen durch ein Angebot des Auftragnehmers sowie einer dazu schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. Es gelten ausschließlich die bestehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. AGB ́s des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen und können nicht Grundlage des Vertrages werden.
2. Preise
Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise.
3. Leistungsausführung
Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Als Grundlage dient die während der Angebotsphase, durch den Auftragnehmer, erstellte Probefläche. Der Leistungsinhalt ist die Algenentfernung mit abschließendem Desinfektionsschutz. Nicht beinhaltet ist die Erstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie der benötigte Stromanschluss (230 Volt) sind vom Aufraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor der Leistungsausführung auf eventuelle Undichtigkeiten im zu reinigenden Bereich hinzuweisen. Der zu reinigende Bereich ist vom Auftraggeber während der gesamten Leistungsausführung freizuhalten
4. Unterbleiben der Ausführung
Bei einer Nichtausführung der Leistung oder Teilen davon aus Gründen, deren Ursache der Auftraggeber zu verantworten hat, wird dem Auftraggeber eine Pauschalsumme von 25% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgeltzahlung. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steht es dem Auftragnehmer frei, mögliche Standzeiten in Rechnung zu stellen.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden). Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Außerdem haftet der Auftragnehmer nicht für Beschädigungen an der Fassade, welche durch ungenügende Haftung der Oberfläche entstehen. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Während des Auftragens des Langzeitschutzes können Fenster und andere Glasflächen verschmutzt werden. Daher sollte durch den Auftraggeber eine zeitnahe Reinigung dieser Flächen ausgeführt werden. Diese Reinigungsarbeiten sind kein Bestandteil der beauftragen Leistung.
6. Gewährleistung
Nach Fertigstellung der durchzuführenden Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Abnahmeprotokoll gegen zu zeichnen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert, gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7. Garantie
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade, sofern die Fassade mit dem Produkt „Fassadenschutz HFS“ gereinigt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, dass auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Dauerkipplüftung, Luftauslässe, Spritzwasserbereiche sowie Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z. B. Mülltonnen, Blumentöpfe), bauliche Mängel (z. B. zu kurze Fensterbänke und/oder Tropfkanten) und horizontale Flächen und Dächer.